Am 17. April ging der Prozess gegen eine Genoss*in wegen dem Vowurf des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte im Rahmen der Frauen*kampftags-Demo 2018 in Göttingen zum Ende.
Der Prozess wurde auch dieses mal wieder von vielen solidarischen Menschen begleitet.
Die Angeklagte nutze auch zum Verhandlungsende erneut die Möglichkeit die eigene politische Perspektive auf die Vorwürfe und Zusammenhänge zu erläutern:
Persönliche Bewertung des 1. Verhandlungstages:
Wie alle anderen Anwesenden habe ich letzte Woche sehr oft das Polizeivideo vom 10.03.2018 gesehen.
Zu dem ersten Vorwurf, die Frau mit den grauen Haaren hätte die Polizeibeamtin S. angegriffen, konnte ich auf dem Video keine Beweise ausmachen. Ich habe vielmehr gesehen, dass dort eine grauhaarige Frau in einem Gedränge war und in verschiedene Richtungen geschubst wurde, unmittelbar neben ihr eine weitere Person ohne Polizeiuniform, die ebenso in unterschiedliche Richtungen gedrängt wurde.
Die vorgeworfene Handlung war nicht zu erkennen und auch die Zeugin S. selbst, sowie die anderen geladenen Zeugen, haben NICHT gesehen, dass die Frau mit den grauen Haaren die vorgeworfene Handlung getätigt hat. Es konnte lediglich festgestellt werden, dass die Person mit grauen Haaren dort war, wo sie war – wie gesagt nicht allein – und von den PolizistInnen S. und L. ausgemacht, bzw. aus dem Augenwinkel gesehen wurde.
Offensichtlich wird in dem Video, dass die grauen Haare der Person sehr ins Auge fallen…
Bei der Aussage der Zeugin S. ist außerdem deutlich geworden, dass sie eine derartige Situation erstmalig erlebte und Probleme bei der Bewältigung und Interpretation des Gedränges hatte.
Auf dem Video ist dann zu sehen, dass die grauhaarige Frau vor die, laut ZeugInnenaussagen sich nachträglich formierte Polizeikette, geschubst wurde – wofür sich in seiner Aussage PK L. verantwortlich zeigte.
Dort steht die grauhaarige Person nun mit dem Blick abgewandt von der Festnahmesituation und macht eher den Eindruck, sich orientieren zu müssen.
In dem Moment wird sie jedoch von KHK Sp. ohne ersichtlichen Grund angegangen. Während des letzten Verhandlungstages wurde bei dieser Situation von „schubsen“ gesprochen, da das Video – im Rücken der grauhaarigen Frau aufgenommen – die Handlung des KHK Sp. nicht deutlicher zeigt. Sichtbar wird dann jedoch, dass die Person mit den grauen Haaren den Ärmel des Polizisten greift. Durch die Aussagen des PHK Sch. und KHK Sp. kam zudem heraus, dass die o.g. Person trotz kraftvoller Schläge auf den Unterarm und einem Schlag ins Gesicht zunächst nicht losgelassen hatte, worüber PHK Sch. Verwunderung äußerte.
Wenn Sie, Frau Staatsanwältin, Fachleute befragt hätten, hätten Sie feststellen können, dass ein solches Verhalten deutlich für eine instinktive Abwehr- und Schockreaktion spricht. Rückfolgernd ergibt sich hieraus die Vermutung, dass die so harmlos als „Schubser“ bezeichnete Tätlichkeit des KHK Sp. gegen die grauhaarige Frau nicht ganz so harmlos war.
Letztlich wird deutlich, dass der Vorwurf des „tätlichen Angriffs“ lediglich auf einer, der grauhaarigen Frau negative Absichten unterstellenden, einseitigen polizeilichen Interpretation der Situation und des Videos fußt.
Die Unterstellung, die Frau mit den grauen Haaren würde den KHK Sp. aus der Kette in die Versammlung hineinziehen wollen, erwies sich – insbesondere auch nach der richterlichen Befragung der Zeugen – als relativ absurd.
Was wird hier nun verhandelt?
Der letzte Prozesstag zeichnete das Bild eines Polizeieinsatzes, dessen Rechtmäßigkeit mehr als fragwürdig ist. Dies wird an anderer Stelle entschieden werden.
Und dennoch scheint genau dies die Grundlage für das heutige Verfahren zu sein.
Tatsächlich kann der grauhaarigen Person außer dem Festhalten des Ärmels von KHK Sp. nichts vorgeworfen werden. Ein Festhalten, das deutliche Anzeichen einer Schockreaktion trägt.
Es gibt keine geschädigten PolizistInnen und keine geschädigten Sachen auf Seiten der Polizei.
Geschädigt wurde jedoch die Versammlung, der Versammlungsteilnehmer, der herausgezogen wurde, sein Kind, dass diesen gewaltsamen polizeilichen Akt gegen seinen Vater miterleben musste, unbekannte VersammlungsteilnehmerInnen, die an anderer Stelle von Tritten und Schlägen berichteten sowie die grauhaarige Frau, die nachweislich geschlagen wurde.
Warum also gibt es dieses Verfahren hier?
Soll dieser Prozess dazu dienen, einen sehr kritikwürdigen Polizeieinsatz nachträglich zu legitimieren?
Und welche Zeichen sendet die Staatsanwaltschaft damit?
Sind Sie bereit die berufliche Existenz von VersammlungsteilnehmerInnen zu gefährden oder gar zu ruinieren, um polizeiliches Fehlverhalten zu schützen?
Die Botschaft beinhaltet also eine Verunsicherung und Einschüchterung politisch aktiver Menschen?
Und sollen junge, sich teilweise noch in der Ausbildung befindende, PolizistInnen lernen, dass polizeiliches Fehlverhalten für sie keine Konsequenzen hat?
Obwohl der Polizeieinsatz während der Frauen*kampftagsdemo 2018 äußerst fragwürdig ist und selbst innerhalb der Polizei scheinbar als „unglücklich“ bezeichnet wird, ließ die Staatsanwaltschaft nicht locker um den Prozess zu einer Verurteilung zu bringen. Schließlich verurteilte der Richter nach dem §114 StGB die Genoss*in zu 90 Tagessätzen á 50 Euro unter Vorbehald und einer Bewährungs-Auflage von 1200 Euro and die Opferhilfe Niedersachsen.
Eine Sprecherin des Göttinger 8. März-Bündnisses dazu: „Das heutige Urteil zeigt, welche perfiden Auswirkungen dieses neue Gesetz hat. Wer gegen unrechtmäßige Polizeimaßnahmen protestiert, wird kriminalisiert und muss mit einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten rechnen, oft verbunden mit einer Vorstrafe. Dies ist ein Angriff auf alle politisch aktiven Menschen und die Demonstrationsfreiheit, den wir nicht einfach so hinnehmen! Wir lassen uns die Straße nicht nehmen!“. Die vollständige Pressemitteilung und Prozesserklärungen findet ihr u.a. auf der Seite vom feministischen Bündnis Göttingen.
Unsere Kämpfe gegen das Patriachat gehen weiter. Wir lassen uns weder von sexistischen Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen noch sonst irgendwen einschüchtern oder den Mund verbieten! Betroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!