Wir machen weiter und lassen uns nicht einschüchtern!

Am 17. April ging der Prozess gegen eine Genoss*in wegen dem Vowurf des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte im Rahmen der Frauen*kampftags-Demo 2018 in Göttingen zum Ende.
Der Prozess wurde auch dieses mal wieder von vielen solidarischen Menschen begleitet.
solidarische Prozessbegleitung 17.4.2019
Die Angeklagte nutze auch zum Verhandlungsende erneut die Möglichkeit die eigene politische Perspektive auf die Vorwürfe und Zusammenhänge zu erläutern:

Persönliche Bewertung des 1. Verhandlungstages:
Wie alle anderen Anwesenden habe ich letzte Woche sehr oft das Polizeivideo vom 10.03.2018 gesehen.
Zu dem ersten Vorwurf, die Frau mit den grauen Haaren hätte die Polizeibeamtin S. angegriffen, konnte ich auf dem Video keine Beweise ausmachen. Ich habe vielmehr gesehen, dass dort eine grauhaarige Frau in einem Gedränge war und in verschiedene Richtungen geschubst wurde, unmittelbar neben ihr eine weitere Person ohne Polizeiuniform, die ebenso in unterschiedliche Richtungen gedrängt wurde.
Die vorgeworfene Handlung war nicht zu erkennen und auch die Zeugin S. selbst, sowie die anderen geladenen Zeugen, haben NICHT gesehen, dass die Frau mit den grauen Haaren die vorgeworfene Handlung getätigt hat. Es konnte lediglich festgestellt werden, dass die Person mit grauen Haaren dort war, wo sie war – wie gesagt nicht allein – und von den PolizistInnen S. und L. ausgemacht, bzw. aus dem Augenwinkel gesehen wurde.
Offensichtlich wird in dem Video, dass die grauen Haare der Person sehr ins Auge fallen…
Bei der Aussage der Zeugin S. ist außerdem deutlich geworden, dass sie eine derartige Situation erstmalig erlebte und Probleme bei der Bewältigung und Interpretation des Gedränges hatte.
Auf dem Video ist dann zu sehen, dass die grauhaarige Frau vor die, laut ZeugInnenaussagen sich nachträglich formierte Polizeikette, geschubst wurde – wofür sich in seiner Aussage PK L. verantwortlich zeigte.
Dort steht die grauhaarige Person nun mit dem Blick abgewandt von der Festnahmesituation und macht eher den Eindruck, sich orientieren zu müssen.
In dem Moment wird sie jedoch von KHK Sp. ohne ersichtlichen Grund angegangen. Während des letzten Verhandlungstages wurde bei dieser Situation von „schubsen“ gesprochen, da das Video – im Rücken der grauhaarigen Frau aufgenommen – die Handlung des KHK Sp. nicht deutlicher zeigt. Sichtbar wird dann jedoch, dass die Person mit den grauen Haaren den Ärmel des Polizisten greift. Durch die Aussagen des PHK Sch. und KHK Sp. kam zudem heraus, dass die o.g. Person trotz kraftvoller Schläge auf den Unterarm und einem Schlag ins Gesicht zunächst nicht losgelassen hatte, worüber PHK Sch. Verwunderung äußerte.
Wenn Sie, Frau Staatsanwältin, Fachleute befragt hätten, hätten Sie feststellen können, dass ein solches Verhalten deutlich für eine instinktive Abwehr- und Schockreaktion spricht. Rückfolgernd ergibt sich hieraus die Vermutung, dass die so harmlos als „Schubser“ bezeichnete Tätlichkeit des KHK Sp. gegen die grauhaarige Frau nicht ganz so harmlos war.
Letztlich wird deutlich, dass der Vorwurf des „tätlichen Angriffs“ lediglich auf einer, der grauhaarigen Frau negative Absichten unterstellenden, einseitigen polizeilichen Interpretation der Situation und des Videos fußt.
Die Unterstellung, die Frau mit den grauen Haaren würde den KHK Sp. aus der Kette in die Versammlung hineinziehen wollen, erwies sich – insbesondere auch nach der richterlichen Befragung der Zeugen – als relativ absurd.
Was wird hier nun verhandelt?
Der letzte Prozesstag zeichnete das Bild eines Polizeieinsatzes, dessen Rechtmäßigkeit mehr als fragwürdig ist. Dies wird an anderer Stelle entschieden werden.
Und dennoch scheint genau dies die Grundlage für das heutige Verfahren zu sein.
Tatsächlich kann der grauhaarigen Person außer dem Festhalten des Ärmels von KHK Sp. nichts vorgeworfen werden. Ein Festhalten, das deutliche Anzeichen einer Schockreaktion trägt.
Es gibt keine geschädigten PolizistInnen und keine geschädigten Sachen auf Seiten der Polizei.
Geschädigt wurde jedoch die Versammlung, der Versammlungsteilnehmer, der herausgezogen wurde, sein Kind, dass diesen gewaltsamen polizeilichen Akt gegen seinen Vater miterleben musste, unbekannte VersammlungsteilnehmerInnen, die an anderer Stelle von Tritten und Schlägen berichteten sowie die grauhaarige Frau, die nachweislich geschlagen wurde.
Warum also gibt es dieses Verfahren hier?
Soll dieser Prozess dazu dienen, einen sehr kritikwürdigen Polizeieinsatz nachträglich zu legitimieren?
Und welche Zeichen sendet die Staatsanwaltschaft damit?
Sind Sie bereit die berufliche Existenz von VersammlungsteilnehmerInnen zu gefährden oder gar zu ruinieren, um polizeiliches Fehlverhalten zu schützen?
Die Botschaft beinhaltet also eine Verunsicherung und Einschüchterung politisch aktiver Menschen?
Und sollen junge, sich teilweise noch in der Ausbildung befindende, PolizistInnen lernen, dass polizeiliches Fehlverhalten für sie keine Konsequenzen hat?

Obwohl der Polizeieinsatz während der Frauen*kampftagsdemo 2018 äußerst fragwürdig ist und selbst innerhalb der Polizei scheinbar als „unglücklich“ bezeichnet wird, ließ die Staatsanwaltschaft nicht locker um den Prozess zu einer Verurteilung zu bringen. Schließlich verurteilte der Richter nach dem §114 StGB die Genoss*in zu 90 Tagessätzen á 50 Euro unter Vorbehald und einer Bewährungs-Auflage von 1200 Euro and die Opferhilfe Niedersachsen.
Eine Sprecherin des Göttinger 8. März-Bündnisses dazu: „Das heutige Urteil zeigt, welche perfiden Auswirkungen dieses neue Gesetz hat. Wer gegen unrechtmäßige Polizeimaßnahmen protestiert, wird kriminalisiert und muss mit einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten rechnen, oft verbunden mit einer Vorstrafe. Dies ist ein Angriff auf alle politisch aktiven Menschen und die Demonstrationsfreiheit, den wir nicht einfach so hinnehmen! Wir lassen uns die Straße nicht nehmen!“. Die vollständige Pressemitteilung und Prozesserklärungen findet ihr u.a. auf der Seite vom feministischen Bündnis Göttingen.

Unsere Kämpfe gegen das Patriachat gehen weiter. Wir lassen uns weder von sexistischen Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen noch sonst irgendwen einschüchtern oder den Mund verbieten! Betroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!

Solidarische Prozessbegleitung am Mittwoch, 17.4.

Am Mittwoch, den 17. April um 9 Uhr wird der Prozess gegen eine Teilnehmerin der 8. März-Demonstration 2018 aufgrund von völlig absurden Vorwürfen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte fortgesetzt. An diesem zweiten Prozesstag werden die Plädoyers verlesen und das Urteil gesprochen.
Lasst die Genossin nicht alleine und kommt am Mittwoch um 8:30 Uhr zum Amtsgericht Göttingen!

Im Folgenden die Pressemitteilung der Roten Hilfe Göttingen zum ersten Prozesstag:
Am gestrigen Mittwoch, dem 10.04.2019, startete vor dem Amtsgericht
Göttingen ein Prozess wegen eines angeblicher Angriffes auf
Polizeibeamt*innen, trotz der überzogenen Sicherheitsauflagen des
Richters, mit einem Saal voll solidarischer Zuschauer*innen.
Obwohl der vorsitzende Richter zu Beginn seltsame Bemerkungen zum dem
angeblichen, natürlicherweise gute Benehmen von Frauen* verlauten ließ,
mussten alle Zuschauer*innen hinter Panzerglas sitzen, beim Einlass ihre
Ausweisdaten abgeben, alle Taschen entleeren und und ein Metalldetektor
passieren. Trotz dieser Schikanen war der Saal des Gerichts gefüllt mit
solidarischen Prozessbeobachter*innen.
Die Angeklagte soll zwei Polizist*innen im Rahmen von Rangeleien im
Demonstrationszug auf der Frauen*kampftagsdemo 2018 festgehalten haben.
Bei dieser Demonstration kam es zu einem brutalen Einsatz der Göttinger
Polizei. Bei dem Versuch, eine Person festzunehmen, die angeblich zwei
Aufkleber an Laternen angebracht hätte, stürmten Beamt*innen den
hinteren Teil der Demonstration und verletzen durch Schläge und Tritte
mehrere Teilnehmer*innen. Es gab seitens der Polizei keinen Versuch die
Situation friedlich zu klären, unbeteiligte Menschen wurden ohne
Vorwarnung körperlich angegriffen. Direkt nach dem Einsatz gab es
massive Kritik an dem Vorgehen der Beamt*innen und auch das Verfahren
gegen den angeblichen Sickerkleber wurde in eingestellt. Die
Gewalttaten der Polizei wurden nicht angeklagt, statt dessen wird jetzt,
um den Einsatz nachträglich noch zu legitimieren, versucht an einem der
Opfer ein Exempel zu statuieren.
Nach Sichtung von Videoaufnahmen und der Vernehmung mehrerer
Polizeizeugen ist die Sachlage aber mehr als ungeklärt. In einem Fall
kann niemand genau sagen, ob es die Angeklagte oder eine der anderen
umstehenden Personen war, welche eine Beamtin festhielt. Im einem
anderen Fall fällt vor allem der Schlag eines Beamten ins Gesicht der
Angeklagten auf. Des weiteren ist auch noch die Rechtmäßigkeit des
kompletten Polizeieinsatzes nicht geklärt, da die Anmelderin der
Demonstration gerade vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagt. Trotz
dieser Unklarheiten verweigerte sich die Staatsanwaltschaft einer
Einstellung des Verfahren und hält an ihren absurden Vorwürfen fest.
Daher wird der Prozess am nächsten Mittwoch, dem 17.04.2019, um 9 Uhr am
Amtsgericht Göttingen fortgesetzt. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen
ruft zur Solidarisierung mit der Betroffenen und zur kritischen
Prozessbegleitung auf. Wir werden uns nicht abhalten lassen uns
solidarisch zu zeigen und die Personen nicht alleine zu lassen.
Betroffen ist eine, gemeint sind wir alle ALLE!

Frauen*streik am 8.März in Göttingen

In Göttingen und weltweit: Frauen*streik am 8.März!

Beteiligt euch an den Aktionen in Göttingen am 08.03.2019:
12-14 Uhr: Kämpferische Mittagspause am Wochenmarktplatz/ KAZ-Platz
17 Uhr: Demo (Beginn am Neuen Rathaus)
Solidarisiere dich!
… informiere deine Freund*innen und Familie, deine Nachbar*innen und Kolleg*innen
… stecke dir einen Button an, trage ein lila Tuch oder Kleidungsstück
… hänge eine Schürze oder Geschirrtuch aus deinem Fenster
Hier geht es zum Mobivideo.
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Aufruf vom Feministischen Bündnis Göttingen


Frauen*streik am 8.März 2019
„Wenn wir die Arbeit niederlegen, steht die Welt still.“

Was ist der Frauen*streik?
Am 8. März ist Internationaler Frauen*kampftag. Schon seit über 100 Jahren streiken, streiten und kämpfen wir für unsere Rechte und gegen jede Unterdrückung. Wir wollen nicht noch weitere Jahrzehnte auf die Gleichberechtigung warten und rufen deshalb zum Streik auf! Stellt euch vor, wie ein Tag aussehen würde, an dem Millionen von Frauen* jegliche Arbeit niederlegen. Der Streik ist ein Mittel, um Druck auf die Politik aufzubauen und unsere Forderungen durchzusetzen. Wenn wir uns zusammentun und gemeinsam auf die Straßen gehen, können wir viel erreichen!
Warum am 8. März streiken?
Immer noch verdienen Frauen* in Deutschland ca. 20% weniger als Männer*. Immer noch übernehmen wir die meiste Arbeit im Haushalt und sind dadurch neben der Berufstätigkeit doppelbelastet. Immer noch kämpfen wir dafür, über unsere Körper bestimmen zu dürfen. Immer wieder erfahren viele von uns auf der Arbeit, zuhause, auf der Flucht oder im Lager körperliche oder psychische Gewalt. Immer noch leben viele Frauen*, auch aufgrund geringer Rente, in Armut oder haben diese später zu erwarten. Und das sind nur wenige Beispiele. Darum sagen wir: Es reicht! Wir streiken!
Was fordern wir?
Wir fordern ein Ende von jeglicher Gewalt: von Beleidigungen, Bevormundungen, körperlichen Übergriffen bis hin zu Mord.
Wir fordern ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung und die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Weg mit StGB §218 und §219a!
Wir fordern eine Aufwertung von Berufen, die Frauen* zugeschrieben werden.
Wir fordern ein Ende der katastrophalen Bedingungen in den Pflegeberufen und öffentlich finanzierte Kinderbetreuung für alle.
Wir fordern Lohngleichheit und die Kollektivierung von Pflege– und Erziehungsarbeit.
Wir fordern für jede*n die Anerkennung aller Identitäten und der sexuellen Orientierungen.
Wir fordern das Ende von Lagerunterbringungen, Abschiebungen und Behördenschikanen – in Göttingen und weltweit.
Wir fordern einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel. Wir fordern eine Gesellschaft, in der wir weder diskriminiert noch unterdrückt oder ausgebeutet werden. Wir stehen zusammen und lassen uns nicht spalten!
Wie kann ich mich am Streik beteiligen?
Geh nicht zur Arbeit, zur Schule, in die Berufsschule oder zur Uni, lass die Hausarbeit liegen und komm zu unserer gemeinsamen, kämpferischen Mittagspause am 8.März 2019 um 12-14 Uhr am Wochenmarktplatz/ KAZ-Platz. Bring gerne deine Kinder mit, wir bieten eine Kinderbetreuung und Essen an.
… komm zu einem der Aktionsstände am 23.02 und 02.03 beim Gänseliesel
… komm zu unserer Demonstration am 8. März 2019 um 17:00 am Neuen Rathaus
… informiere deine Freund*innen und Familie, deine Nachbar*innen und Kolleg*innen.
Wenn du keine Möglichkeit hast, deine Arbeit bestreiken, kannst du trotzdem sichtbar machen, dass du dich mit dem Frauen*streik solidarisierst:
… steck dir am 8. März 2019 einen der Frauen*streik–Buttons an
… häng ein Geschirrtuch aus dem Fenster
… trag ein lila Kleidungsstück oder Tuch
* Wir benutzen das Sternchen, weil nicht alle Frauen gleich sind. Frauen verdienen unterschiedlich, haben unterschiedliche Herkünfte, lieben unterschiedlich, arbeiten in verschiedenen Bereichen usw. Trotzdem machen sie in dieser Gesellschaft ähnliche Erfahrungen. Außerdem möchten wir mit dem Sternchen darauf hinweisen, dass die Einteilung in Frauen und Männer nicht naturgegeben ist, sondern von der Gesellschaft hergestellt wird.
** Das feministische Streiken ist in Deutschland nicht gewerkschaftlich abgesichert. Deutschlands Streikrecht ist eines, der restriktivsten Streikrechte. Das bedeutet, dass Formen des politischen Protests nicht erlaubt sind. Wir lehnen diese Einschränkung ab – durch politischen Protest kann sehr prägnanter Druck auf die Politik aufgebaut werden.

Soli-Parties ohne Ende!!

Feiern ist super, vor allem wenn es nicht nur der eigenen Freude dient sondern auch noch politischen Projekten hilft! Also viel Spaß beim tanzen, trinken, feiern:
Bässe statt Bagger“ – Ende Gelände Soli-Konzert und anschließender Party:
ab 21 Uhr am Freitag, den 8.2.2019 im T-Keller mit Arbeitstitel Tortenschlacht
SMASH PatriarchySoli-Konzert mit anschließender Party:
ab 20 Uhr am Samstag, den 9.2.2019 im Silbrvch mit Deutsche Laichen und HC Baxxter!
CELEBRATE THE SOLI PARTY“ – Für die Angeklagen im G20 Elbchaussee Prozess:
ab 22 Uhr am Samstag, den 16.2.2019 im Juzi No Techno, No Trash, No Schlager„!

Allein machen sie dich ein – kommt zur Kundgebung am Donnerstag!

Am Montag, den 28.01, gab es in Göttingen erneut eine Hausdurchsuchung bei einer weiteren geflüchteten Person aus Pakistan. Auch diesmal waren Polizei und Ausländerbehörde auf der Suche nach einem Pass.
Deswegen ruft das Bündnis gegen Abschiebung am Donnerstag 31.01.2019 um 14.30 Uhr auf zur Kundgebung „3-Tagesduldungen, Hausdurchsuchungen, Abschiebungen!? – Gegen Repression durch die Stadtverwaltung – Für ein solidarisches Miteinander!“ am Hiroshima Platz, vor dem Neuen Rathaus Göttingen.

3-Tagesduldungen, Hausdurchsuchungen, Abschiebungen!?
Gegen Repression durch die Stadtverwaltung – Für ein solidarisches Miteinander!


Protestkundgebung | Donnerstag 31.Januar, 14:30 Uhr | vor dem Neuen Rathaus Göttingen

Menschen, die hier als Geflüchtete leben, sind von Repressionen und Diskriminierungen durch die Ausländerbehörde betroffen.
Städtische Behörden sind ausführende Organe der rassistischen Politik und Gesetzgebung von Bund und Ländern, die in starrer, empathieloser Bürokratie über den Aufenthaltsstatus der Betroffenen verfügen. Sie organisieren und verwalten Abschiebungen ebenso wie Geldkürzungen oder den Entzug der Arbeitserlaubnis. Doch auch diese Behörden haben Handlungs- und Ermessensspielräume. Die Göttinger Ausländerbehörde ist weit davon entfernt, ihre Handlungsspielräume zugunsten ihrer Klient*innen zu nutzen.
Wenn Menschen sich weigern, durch eine Passbeschaffung an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken, reagieren die Behörden mit Entzug der Arbeitserlaubnis, dem Ausstellen von Duldungen mit nur 3 Tagen Gültigkeit und Hausdurchsuchungen. Wenn auch das nicht ausreicht, werden Abschiebungen auch ohne die dafür notwendigen Passpapiere angeordnet.
Um die Durchführung der Abschiebungen zu gewährleisten, schrecken die Behörden auch vor offensichtlichen Rechtsbrüchen nicht zurück: Ohne richterlichen Erlass und ohne vorliegenden Strafbefehl wurde z.B. im letzten Jahr ein Geflüchteter direkt vor dem Göttinger Rathaus festgenommen, um ihn nach Pakistan abzuschieben. Ohne Durchsuchungsbefehle werden Wohnungen von Geflüchteten, und sogar von deren Freund*innen und Familien in der Nacht durchsucht, um Menschen abzuschieben. Bei Abschiebungen werden Personen in Handschellen und Fußfesseln abgeführt, als seien sie Schwerverbrecher*innen. Dies sind nur einige Beispiele einer Politik der Abschreckung, der Angstproduktion und Repression, die viele Geflüchtete unter massiven materiellen und psychischen Druck setzt.
Geflüchtete Personen werden hier systematisch entrechtet. Sie werden daran gehindert, ein selbstbestimmtes Leben zu führen – ihnen wird Arbeit und Bildung verwehrt. Sie werden in Lagern abseits der Innenstädte, wie der Siekhöhe untergebracht und gesellschaftlich isoliert. Sie werden in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt, von Freund*innen und Familie getrennt und müssen dauerhaft in zermürbender Unsicherheit leben.
Dennoch: Trotz allem widersetzen sich tagtäglich viele Betroffene den repressiven Ordern der Behörden. Gemeinsam wollen wir unseren Protest und den alltäglichen Widerstand vor dem Rathaus sichtbar machen! Wir stellen uns gegen diese rassistische Politik!
Statt Angst, Repression und Hass zu schüren, brauchen wir eine Praxis der Solidarität; eine Politik, die das Recht auf ein gutes Leben für alle einfordert!
Am Donnerstag, den 31.Januar, um 14:30 Uhr vor dem Neuen Rathaus Göttingen
Rassistische Sondergesetze abschaffen! Freedom of movement in everybody’s right!

Erinnern in Zeiten des Rechtsrucks

Am Donnerstag, den 31.1. um 19 Uhr findet im Alten Rathaus die Abschlussveranstaltung des Bündnis zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus statt: „Wenn die Shoah zum Vogelschiss erklärt wird“

Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau von der Roten Armee befreit. Heute ist mit der AFD eine rechtsradikale und geschichtsrevisionistische Partei im deutschen Bundestag vertreten. Ihr Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland bezeichnet „Hitler und die Nazis“ als einen „Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“. Über­lebende des KZ Bergen-Belsen verwahren sich gegen die Beteiligung eben dieser AFD im Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten. Während sich das gesellschaftspolitische Klima immer weiter nach rechts verschiebt, rückt der Zeitpunkt näher, an dem keine Überlebenden des NS-Terrors mehr berichten können. Was folgt daraus? Wie kann sich Erinnerungspolitik dem Rechtsruck entgegen stellen?
Müssen Gedenkstätten aufgrund dieser politischen Dynamik zu aktiven politischen Akteurinnen avancieren?
Wir diskutieren mit der Schriftstellerin und Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano, dem ehem. Leiter der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten Prof. Habbo Knoch und der Historikerin und Publizistin Cornelia Siebeck.

§ 219a und § 218 wegstreiken!

Wir möchten euch über die Bundesweite Aktion gegen §219a und §218 am Samstag, den 26. Januar aufmerksam machen. Auch in Göttingen findet am Marktplatz, beim Gänseliesel ab 13 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „§ 219a und § 218 wegstreiken!“ vom Göttinger Bündnis für Selbstbestimmung statt:

§ 219a ist unzeitgemäß und muss abgeschafft werden! Ein „Kompromiss“ wie ihn die Verhandlungsgruppe der Bundesregierung vorgelegt hat, ist nicht hinnehmbar und muss verhindert werden. Deshalb gehen wir heute auf die Straße. – In Göttingen und in 25 weiteren Städten in Deutschland.
§ 219a stammt aus einer Zeit, in der das Internet als primäre Informationsquelle noch keine Rolle gespielt hat. Heute wird er instrumentalisiert, um Stimmung gegen gebärfähige Personen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu machen. Deshalb: § 219a wegstreiken! Statt zu warten, bis der Bundestag einem „Kompromiss“ zustimmt, bei dem der Straftatbestand der Information über den Schwangerschaftsabbruch bestehen bleibt und darüber hinaus den Abtreibungsgegner*innen nach dem Mund geredet wird, indem eine Studie zu seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen vorgenommen werden soll. Die Studie ist ein Anschlag auf das Selbstbestimmungsrecht und die Würde aller gebärfähigen Personen und muss dringend verhindert werden.
Kommt und zeigt eure Solidarität!

Eingeladen und sprechen werden unter anderem Nora Szasz (angeklagte Ärztin aus Kassel), Ute Wiese-Hast (ProFa Göttingen) und Vertreter*innen vom feministischen 8. März-Bündnis Göttingen.
Die Reformierung des Paragraphen 219a wird auf Bundesebene aktuell diskutiert, ein seit dem 12.12.2018 vorliegenden Papier der Verhandlungsgruppe der Großen Koalition lässt erahnen, dass es kaum um Verbesserung oder sogar Abschaffung geht. Daher wird im Anschluss an die Kundgebung ein offener Brief an die Göttinger Bundestagsabgeordneten versendet werden, um den Druck zu erhöhen sich gegen den §219a StGB auszusprechen. Während der Kundgebung werden dafür vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung weitere Unterstützungsunterschriften gesammelt.
Kommt also Samstag vorbei und macht euch Stark gegen §219a und §218!!
Informationen zu den bundesweiten Aktionen am 26. Januar gibt es unter anderem auf der Seite: Solidarität mit den nach §219a StGB angeklagten Ärzt*innen

Donnerstag, 10.1. „My Two Polish Loves“ im Lumière

Dokumentarfilm (OmU) und Gespräch mit den Filme­macherinnen Tali Tiller und Magda Wystub
Donnerstag, 10. Januar 2019, 19 Uhr
Kino Lumière, Geismar Landstr. 19, Göttingen

Tali begibt sich auf eine bewegende Reise in die polnische Stadt Lodz, um den Spuren ihrer persönlichen und familiären Geschichte nachzugehen.
Im Zentrum stehen ihre in Polen auf­gewachsene Partnerin Magda und ihre Großmutter Silvia, eine Holocaust-Überlebende, deren Stimme und Erinnerungen die beiden begleiten. Während sie auf der Suche nach lang vergessenen Straßen­namen Lodz durch­wandern und das ehemalige Ghetto besuchen, entdecken Tali und Magda über­raschende Über­ein­stimmungen in ihrem polnischen Erbe.
Der Film geht der Frage nach, wie Erinnerungen an Holocaust und Krieg von Frauen erlebt, erzählt und weiter­gegeben werden.
Talis homepage

Auf zum feministischen Streik!

In Anlass an die laufenden Vorbereitungen zum feministischen Streik bzw. Frauen*Streik in Deutschland 2019 gab es am 21.11.2018 vom Frauen*Streik-Komitee in Berlin unter dem Motto „Den politischen Streik zurückerobern“ eine Versammlung. Für alle zum nachhören und -sehen gibt es netterweise das ganze online bei Youtube:

Übrigens: für alle, die in/um Göttingen den Streik zum 8. März 2019 mitgestalten wollen, wird es am Freitag, den 07.12.2018 um 17 Uhr bei ver.di in der Groner-Tor-Straße 32 in Göttingen das zweite Koordinations-/Planungstreffen geben. Alle Feminist*innen sind dazu eingeladen als Einzelperson oder für ihr Netzwerk bzw. Politgruppe zu kommen!
Weitere Infos zum Streik am 8. März 2019 gibt es unter:
Feministisches Bündnis Göttingen
8*M-Streik!