Am Mittwoch, den 17. April um 9 Uhr wird der Prozess gegen eine Teilnehmerin der 8. März-Demonstration 2018 aufgrund von völlig absurden Vorwürfen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte fortgesetzt. An diesem zweiten Prozesstag werden die Plädoyers verlesen und das Urteil gesprochen.
Lasst die Genossin nicht alleine und kommt am Mittwoch um 8:30 Uhr zum Amtsgericht Göttingen!
Im Folgenden die Pressemitteilung der Roten Hilfe Göttingen zum ersten Prozesstag:
Am gestrigen Mittwoch, dem 10.04.2019, startete vor dem Amtsgericht
Göttingen ein Prozess wegen eines angeblicher Angriffes auf
Polizeibeamt*innen, trotz der überzogenen Sicherheitsauflagen des
Richters, mit einem Saal voll solidarischer Zuschauer*innen.
Obwohl der vorsitzende Richter zu Beginn seltsame Bemerkungen zum dem
angeblichen, natürlicherweise gute Benehmen von Frauen* verlauten ließ,
mussten alle Zuschauer*innen hinter Panzerglas sitzen, beim Einlass ihre
Ausweisdaten abgeben, alle Taschen entleeren und und ein Metalldetektor
passieren. Trotz dieser Schikanen war der Saal des Gerichts gefüllt mit
solidarischen Prozessbeobachter*innen.
Die Angeklagte soll zwei Polizist*innen im Rahmen von Rangeleien im
Demonstrationszug auf der Frauen*kampftagsdemo 2018 festgehalten haben.
Bei dieser Demonstration kam es zu einem brutalen Einsatz der Göttinger
Polizei. Bei dem Versuch, eine Person festzunehmen, die angeblich zwei
Aufkleber an Laternen angebracht hätte, stürmten Beamt*innen den
hinteren Teil der Demonstration und verletzen durch Schläge und Tritte
mehrere Teilnehmer*innen. Es gab seitens der Polizei keinen Versuch die
Situation friedlich zu klären, unbeteiligte Menschen wurden ohne
Vorwarnung körperlich angegriffen. Direkt nach dem Einsatz gab es
massive Kritik an dem Vorgehen der Beamt*innen und auch das Verfahren
gegen den angeblichen Sickerkleber wurde in eingestellt. Die
Gewalttaten der Polizei wurden nicht angeklagt, statt dessen wird jetzt,
um den Einsatz nachträglich noch zu legitimieren, versucht an einem der
Opfer ein Exempel zu statuieren.
Nach Sichtung von Videoaufnahmen und der Vernehmung mehrerer
Polizeizeugen ist die Sachlage aber mehr als ungeklärt. In einem Fall
kann niemand genau sagen, ob es die Angeklagte oder eine der anderen
umstehenden Personen war, welche eine Beamtin festhielt. Im einem
anderen Fall fällt vor allem der Schlag eines Beamten ins Gesicht der
Angeklagten auf. Des weiteren ist auch noch die Rechtmäßigkeit des
kompletten Polizeieinsatzes nicht geklärt, da die Anmelderin der
Demonstration gerade vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagt. Trotz
dieser Unklarheiten verweigerte sich die Staatsanwaltschaft einer
Einstellung des Verfahren und hält an ihren absurden Vorwürfen fest.
Daher wird der Prozess am nächsten Mittwoch, dem 17.04.2019, um 9 Uhr am
Amtsgericht Göttingen fortgesetzt. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen
ruft zur Solidarisierung mit der Betroffenen und zur kritischen
Prozessbegleitung auf. Wir werden uns nicht abhalten lassen uns
solidarisch zu zeigen und die Personen nicht alleine zu lassen.
Betroffen ist eine, gemeint sind wir alle ALLE!