Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch!

Wieder und wieder versuchen AbtreibungsgegnerInnen, Ärztinnen und Ärzte zu bedrohen, einzuschüchtern und zu verklagen, weil diese angeblich ‚Werbung für Schwangerschaftsabbrüche‘ machen würden. Diesmal muss sich tatsächlich eine Gießener Ärztin Ende November vor Gericht verteidigen.
Anlässlich dieser frauenverachtenden Aktivitäten gibt es eine Petition, die bereits jetzt erfolgreich mit mehr als 63.000 Stimmen für das Informationsrecht von Frauen und gegen den §219a wirbt.
Unterzeichnet die Petition und gebt eure Stimme für die Rechte von Frauen auf Selbstbestimmung und Information ab:
Hier könnt ihr unterzeichnen!
Was ist der Hintergrund?
Die Forderung ist alt: Es sollte ein Recht auf Selbstbestimmung und Abtreibung für jede Frau geben. Der Paragraph 218 gehört abgeschafft. In der Frauenbewegung war der Schwangerschaftsabbruch seit Anfang des 20. Jahrhunderts Thema. Unter Parolen, wie „ob Kinder oder keine, bestimmen wir alleine“ oder „mein Bauch gehört mir“ wurde seit den 60er Jahren in der Frauenbewegung politisch für die Straffreiheit des Abbruchs, teilweise auch für ein Recht dazu, gegen den §218 gekämpft. Wie in Göttingen 1988 gab es jahrelang immer wieder Demonstrationen gegen den Frauenfeindlichen Paragaphen 218:
218
In der Zwischenzeit hat sich rechtlich wenig verändert. Schwangerschaftsabbrüche sind verboten (§218), werden aber unter bestimmten Vorgaben nicht strafrechtlich verfolgt (§218). Die vorgeschriebene Beratung vor einem Abbruch ist auch gesetzlich unter §219 vorgeschrieben.
Ebenso hat der Gesetzgeber ein Werbeverbot erlassen, das untersagt, öffentlich bekannt zu machen, welche Ärzt_innen Abtreibungen durchführen (§219a).
Die Gießener Frauenärztin ist nun angeklagt auf Grundlage des §219a „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“, da sie Frauen grundlegende Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Homepage gab.
Diese Informationen zu gesetzlichen Voraussetzungen, sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruch und dem Angebot von Gesprächen für Interessierte wurden ihr als „Werbung“ ausgelegt und sie dementsprechend dafür angeklagt. Am 24. November ist der Prozess angesetzt. Wir unterstützen ihre Petition gegen den veralteten §219a und für das Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen!
In der Petition heißt es u.a.:
„Beim §219a handelt es sich um einen Strafrechtsparagraphen aus dem Jahr 1933, der ursprünglich geschaffen wurde, um u.a. jüdische Ärzte zu kriminalisieren und ein Klima zu schaffen, in dem letztlich dann 1943 die Strafrechtsnorm nach eugenischen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten umstrukturiert wurde. Im Zuge der Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch wurde der §219a jeweils nur leicht verändert (….)“

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